Welche Angebote laufen gerade bei den Schweizer Wettanbietern – und was sie tatsächlich kosten

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 — geprüft gegen die Bewilligungsregister der Gespa und die Spielregeln der beiden bewilligten Veranstalter.

Fünf Sportbälle verschiedener Sportarten stehen in einer Reihe auf einer Holzbank in einer Turnhalle, Licht fällt durch hohe Fenster.
Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online und verlangt mindestens vier Voraussagen mit Quote von je mindestens 1.50; der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier und 20 % bei sieben.

Wer in der Schweiz heute nach «aktuellen Sportwettenangeboten» sucht, stösst auf eine klare gesetzliche Regelung: Nur zwei Veranstalter besitzen eine Bewilligung für Sportwetten, alle anderen Marken bewegen sich ausserhalb des Schweizer Rahmens. Dieser Überblick zeigt, was im 2026 tatsächlich verfügbar ist: Welche Aktionen Swisslos Sporttip und Loterie Romande Jouez Sport führen, welche Einsatzregeln gelten, wie Auszahlungen funktionieren und warum ausländische Wettseiten rechtlich eine andere Kategorie sind.

Neue Wettanbieter im Schweizer Markt 2026: warum «neu» hier wenig bedeutet

Der Begriff «neuer Sportwettenanbieter» hat im Schweizer Markt eine andere Bedeutung als in einem deregulierten Umfeld. Eine Gespa-Bewilligung für ein Grossspiel wird nur an die zwei bestehenden Organisatoren vergeben; ein Markt für neue Schweizer Marken existiert nicht. Wenn im 2026 trotzdem von «neuen» Anbietern die Rede ist, geht es ausnahmslos um ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung, deren Domains auf der gespa-geführten Sperrliste landen können. Ein junges Angebot ist darum nicht automatisch ein besseres, sondern zuerst die Frage, unter welcher Aufsicht es überhaupt steht.

Ein Eishockeypuck liegt auf dem Eis, im Hintergrund unscharf die Bande unter hellem Hallenlicht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Ein «neues» Sportwettenangebot, das in der Schweiz wirbt, fällt nach Art. 74 Abs. 3 des Geldspielgesetzes (BGS) unter das Werbeverbot für nicht bewilligte Geldspiele; eine Busse bis CHF 500’000 ist möglich (Art. 131 BGS). Wer dort spielt, hat zudem keinen Zugriff auf das Schweizer Ausschlussregister, keine Schweizer Rekursmöglichkeit und keine Garantie, dass Gewinne tatsächlich ausbezahlt werden. Das Werbeversprechen «100 % Bonus» oder «gratis Wette» bedeutet unter diesen Bedingungen vor allem: Werbung, die hier nicht stattfinden dürfte, und ein Angebot, das unter Schweizer Recht nicht durchsetzbar ist.

Anders sieht es aus, wenn innerhalb des Swisslos-Gebiets oder der Romandie eine neue Funktion auftaucht, etwa ein zusätzlicher Markt, eine neue Auszahlungsoption oder ein Boosts-Format. Solche Änderungen erscheinen in den Spielregeln und werden in den jeweiligen Apps sichtbar; sie sind nicht eine neue Marke, sondern eine Erweiterung des bestehenden Angebots. Wer auf eine konkrete Erweiterung wartet, prüft am schnellsten die aktuelle Version der Spielregeln auf Swisslos.ch oder die Mitteilungen der Loterie Romande.

Der Abschnitt «Aktuelle Top-Anbieter in der Schweiz» behandelt diese beiden Welten getrennt, weil sie sich nicht mischen lassen: lizenzierte Schweizer Veranstalter mit Gespa-Aufsicht einerseits, ausländische Marken ohne Schweizer Bewilligung andererseits. Wer beide vergleicht, vergleicht nicht Anbieter, sondern zwei verschiedene Rechtsräume.

Aktuelle Top-Anbieter in der Schweiz: wo wer spielen kann

Die Tabelle sortiert nach der Verfügbarkeit in der Schweiz: zuerst die zwei bewilligten Veranstalter, die für jeweils ihr Vertragsgebiet die einzige legale Option sind, danach eine Auswahl ausländischer Marken, die der Vollständigkeit halber gelistet sind, weil Schweizer Spielerinnen und Spieler auf sie stossen.

Anbieter Schweizer Bewilligung Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalter- und Spielbewilligung BGS SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel; Gespa-Aufsicht
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalter- und Spielbewilligung BGS Loterie Romande (Société de la Loterie de la Suisse Romande), Lausanne; Gespa-Aufsicht
BetLabel ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
X3Bet ohne Schweizer Bewilligung Tobique (Kanada) ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
AmunRa ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
22Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
Boomerang Bet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
ZotaBet ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BC.Game ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)
BetFury ohne Schweizer Bewilligung Lizenz nicht ausgewiesen; keine Kraft in der Schweiz (Art. 4 BGS)

Die Reihenfolge folgt dem Schweizer Recht, nicht einem Qualitätsurteil: Die beiden bewilligten Veranstalter stehen voran, weil sie die einzige legale Option im jeweiligen Vertragsgebiet sind; die ausländischen Marken folgen mit der ausdrücklichen Kennzeichnung «ohne Schweizer Bewilligung». Sie haben in der Schweiz keine Aufsicht, kein Ausschlussregister und keine schweizerische Rekursstelle. Die Gespa kann ihre Domains per DNS-Sperre blocken lassen (Art. 86–93 BGS); Ende 2025 umfasste die Sperrliste 671 Domains.

Was die Bewilligung konkret bedeutet

Die Gespa-Aufsicht bringt vier Dinge mit sich, die bei einer ausländischen Marke fehlen: die Pflicht, vor der ersten Wette eigene Verlustlimiten zu setzen, die Möglichkeit einer produktbezogenen Spielsperre über 1 bis 180 Tage, eine schweizweite Sperre bei dauerhafter Selbstsperre und die Auszahlung von Gewinnen nur auf ein Konto auf den eigenen Namen. Das sind keine Werbeversprechen, sondern Pflichten aus dem BGS und seiner Verordnung (VGS), die jeder bewilligte Veranstalter umsetzen muss.

Wer wo spielen darf

Ein Online-Konto bei Swisslos ist nur mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Swisslos-Vertragsgebiet möglich: die Deutschschweizer Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, der Kanton Tessin sowie das Fürstentum Liechtenstein. Wer in Genf, Waadt, Freiburg, Neuenburg, Jura oder im Wallis wohnt, spielt bei der Loterie Romande. Eine Anmeldung bei beiden ist nicht möglich, und die Verifikationsdaten werden gegen die jeweils eigenen Adressregister geprüft. Wer umzieht, muss das Konto beim bisherigen Veranstalter schliessen und beim neuen neu eröffnen, sofern das neue Vertragsgebiet es erlaubt.

Sportwetten in der Schweiz: wie der Markt tatsächlich funktioniert

Wer «online Sportwettenanbieter» googelt, erwartet eine Auswahl an Marken und Quoten. Wer in der Schweiz wettet, bekommt eine kleinere, dafür geregelte Auswahl. Der Schweizer Markt ist seit dem Inkrafttreten des BGS am 1. Januar 2019 und des Geldspielkonkordats am 1. Januar 2021 ein geschlossener Markt: zwei Veranstalter, klar zugewiesene Vertragsgebiete, eine Aufsicht, eine geschlossene Liste der erlaubten Sportarten und Wettmärkte. Das gilt es zu verstehen, bevor man die Köder der ausländischen Werbung einordnet.

Was die Bewilligung regelt – und was nicht

Die Gespa-Aufsicht kontrolliert den Veranstalter, nicht die einzelne Wette. Das heisst: Die Bewilligung garantiert, dass der Veranstalter überhaupt Sportwetten anbieten darf, dass er die Spielregeln einhält und dass er die Schutzinstrumente (Limiten, Sperren, Identitätsprüfung) umsetzt. Sie garantiert nicht, dass eine bestimmte Quote «besser» ist als anderswo, dass die Auszahlung am gleichen Tag kommt oder dass eine bestimmte Aktion gerade läuft. Das Quotenniveau, die Auszahlungsgeschwindigkeit und die laufenden Aktionen sind Operator-Sache und stehen in den jeweiligen Spielregeln oder auf der Operator-Seite.

Was beworben werden darf – und was nicht

Werbung für nicht bewilligte Geldspiele ist in der Schweiz verboten (Art. 74 Abs. 3 BGS), Werbung allgemein darf nicht irreführend sein, nicht Minderjährige oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS) und keine Gratiswetten oder Gratisguthaben ohne vorgängige Gespa-Einwilligung anbieten (Art. 75 Abs. 2 BGS). Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos für Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen. Wer eine «gratis Wette» sieht, die nicht von einem der beiden Veranstalter stammt, sieht Werbung, die in der Schweiz gar nicht hätte geschaltet werden dürfen.

Was die Liste der erlaubten Wetten enthält

Was überhaupt gewettet werden darf, regelt die Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen (Stand 10. September 2026, gestützt auf Art. 25 BGS und Art. 29 VGS). Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows sind nicht erlaubt; Qualifikationsrunden und Frauen-Wettbewerbe sind nur erlaubt, wenn sie auf der Liste stehen; Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet; Trainingsläufe sind ausgeschlossen. Eckball- oder Kartenmärkte und ein Esports-Bereich erscheinen auf der Liste nicht. Diese Liste ist die engste Stelle des Schweizer Marktes und der Grund, weshalb der Wettumfang hier kleiner ist als in anderen Rechtsräumen.

Rechtslage in der Schweiz: warum es keine weiteren Schweizer Buchmacher geben kann

Die Antwort steht in zwei Sätzen des Gesetzes. Das Geldspielgesetz (BGS, SR 935.51) definiert Online-Sportwetten als Grossspiel (Art. 3 lit. c und e) und legt fest, dass eine Bewilligung «nur in der Schweiz» gilt (Art. 4 BGS). Die Kantone haben die Zahl der Veranstalter für Lotterien und Sportwetten auf zwei begrenzt: Swisslos für die Deutschschweiz und Liechtenstein, Loterie Romande für die Romandie. Eine «dritte Schweizer Marke» ist rechtlich nicht vorgesehen.

Eine Strassenlaterne in einer leeren Gasse am Abend, das nasse Kopfsteinpflaster spiegelt das warme Licht.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Was das für die Werbung im Internet bedeutet

Wer im Internet eine «Schweizer Sportwetten-Plattform» sieht, die weder Sporttip noch Jouez Sport heisst, sieht in aller Regel eine ausländische Marke, die in der Schweiz keine Bewilligung hat. Eine Lizenz aus Curaçao, Malta, Deutschland oder sonst wo hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS); das Anbieten von Sportwetten ohne Schweizer Bewilligung ist eine Straftat, im kommerziellen Fall mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe (Art. 130 BGS). Wer dort spielt, wird nicht bestraft, aber sein Einsatz und sein Gewinn können im Strafverfahren gegen den Anbieter eingezogen werden, und es gibt keine Schweizer Anlaufstelle für eine Beschwerde.

Was die Sperrliste bringt – und was nicht

Die Gespa führt eine Sperrliste nach Art. 86–93 BGS, die Schweizer Telekomanbieter per DNS-Sperre umsetzen. Die Liste wird laufend aktualisiert; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Die Sperre ist technisch nicht perfekt: Bei einem Domain-Wechsel («Domain-Hopping») können Anbieter die Sperre innert Stunden umgehen, und es gibt keinen Sperrzwang für Zahlungen. Die Sperrliste ist ein Aufsichtsinstrument, kein Verbot gegenüber den Spielenden; sie ändert nichts daran, dass eine Person, die auf einer ausländischen Seite spielt, sich selbst ausserhalb des Schweizer Schutzes stellt.

Welche Werbung erlaubt ist

Die zwei bewilligten Veranstalter dürfen in der Schweiz für ihre Produkte werben, müssen dabei aber die Werbevorschriften des BGS einhalten. Gratisguthaben und ähnliche Aktionen brauchen eine vorgängige Gespa-Einwilligung (Art. 75 Abs. 2 BGS), Werbung darf nicht in irreführender Weise erfolgen und keine Minderjährigen oder gesperrte Personen ansprechen (Art. 74 BGS). Ein zeitliches Werbeverbot, wie es in manchen Ländern gilt, kennt das BGS nicht.

Spielerschutz in der Schweiz: was vor der ersten Wette zu setzen ist

Vor der ersten Sporttip-Wette müssen Spielende drei Verlustlimiten setzen: für 1 Tag, 7 Tage und 30 Tage, mit einer Obergrenze von CHF 9’999 pro Tag. Wer unter 21 Jahre alt ist, darf höchstens CHF 1’000 setzen. Eine Senkung der Limite gilt sofort; eine Erhöhung erst nach 72 Stunden, also drei Tagen. Zusätzlich kann eine freiwillige Einzahlungslimite für jeweils 30 Tage gesetzt werden. Diese Limiten sind nicht staatlich vorgegeben, sondern vom Veranstalter verlangt (Art. 87 VGS) – das Gesetz schreibt vor, dass der Veranstalter sie verlangen muss, überlässt die Höhe aber der gewählten Limite.

Wie die Spielsperre funktioniert

Wer sich bei Swisslos sperren lässt, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst ausschalten, ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Sperre wird im schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie im Fürstentum Liechtenstein. Eine selbst gewählte Sperre kann frühestens nach drei Monaten und nur mit Einbezug einer Fachstelle aufgehoben werden (Art. 84 VGS, Art. 81 BGS). Wer eine Pause von bis zu sechs Monaten wählt, kann sie ohne Begründung antreten (Art. 89 VGS).

Ausgeschlossene oder minderjährige Personen haben keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS). Die Gespa hat 2025 an Verkaufsstellen getestet, wie zuverlässig der Jugendschutz funktioniert: Bei 200 Testkäufen wurde in 47.5 % der Fälle eine Sportwette an eine minderjährige Person verkauft. Das ist kein Argument gegen den Online-Kanal, der die Identitätsprüfung bei der Registrierung verlangt (Art. 47–52 VGS), aber es zeigt, dass der Schutz am Verkaufspunkt nicht perfekt ist.

Warum das hier mehr zählt als der Bonus

Die Werbung der ausländischen Marken setzt auf den Bonus. Die Schweiz setzt auf den Schutz. Das BGS verlangt vom Veranstalter, dass er vor der ersten Wette eigene Limiten setzt; wer das nicht tut, kann später nicht behaupten, er habe die Risiken nicht kommen sehen. Wer hingegen auf einer ausländischen Seite spielt, hat diese Infrastruktur nicht und keine Schweizer Anlaufstelle, an die er sich wenden kann.

Bonus und Gratiswette in der Schweiz: was die beiden Veranstalter anbieten

Die Erwartung an einen «Bonus» kommt aus Märkten, in denen ein Buchmacher einen Prozentsatz auf die erste Einzahlung oben drauf legt. Im Schweizer Markt funktioniert das nicht: Eine Werbung mit Gratisspielguthaben braucht die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS), und Boni sind nicht das Geschäftsmodell der beiden Veranstalter, sondern eine bewilligte Ausnahme.

Sporttip-Kombiboost: was es ist und was es kostet

Der Kombiboost von Swisslos ist die bekannteste Aktion im Schweizer Markt: Er gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten, und verlangt mindestens vier Voraussagen mit einer Quote von je mindestens 1.50. Vier Voraussagen bringen einen Bonus von 5 % auf den Nettogewinn, sieben 20 %, zehn 40 %, fünfzehn 100 %. Der Boost ist limitiert, sowohl im Einsatz als auch im Mehrerlös, und es gelten die üblichen Wettbedingungen.

Das klingt grosszügig, ist aber relativ einfach zu rechnen: Bei einer Wette mit vier Voraussagen zu einer durchschnittlichen Quote von 2.00 bringt eine gewonnene Wette einen Nettogewinn, der 5 % über dem normalen liegt. Bei 100 Franken Einsatz und einer Gesamtquote von 16.00 ist der normale Nettogewinn 1’500 Franken, mit Boost 1’575. Bei fünfzehn Voraussagen liegt der Nettogewinn doppelt so hoch wie ohne Boost, vorausgesetzt alle Voraussagen treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass fünfzehn Voraussagen mit Quote 1,5 alle treffen, ist allerdings nicht 100 %; genau hier verdient der Veranstalter an jeder Wette mit, weil die Quote von 1.50 bereits eine Marge enthält.

Profitboost und Quotenboost: einmal pro Wettende

Quotenboosts bei Sporttip gelten nur online für Prematch-Einzelwetten auf eine Voraussage; Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Wettende nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out. Die Logik: Der Boost ist kein dauerhafter Vorteil, sondern ein einmaliger Anreiz, eine bestimmte Wette zu platzieren; gleichzeitig begrenzt der Veranstalter das eigene Risiko, weil bei jedem Boost weniger Quote und weniger Auszahlung an die Spielenden geht.

Gratiswette und Bonus: warum der Einsatz meist nicht zurückkommt

Eine «Gratiswette» oder ein «Free Bet» wird in der Werbung gerne so kommuniziert, als sei der Einsatz geschenkt. Tatsächlich wird in den allermeisten Fällen nur der Nettogewinn ausgezahlt, der Einsatz der Gratiswette nicht. Bei einer Gratiswette über 10 CHF zu Quote 3.00 bedeutet das: 20 CHF Nettogewinn statt 30 CHF Bruttogewinn. Der Marktwert einer Gratiswette ist damit nicht die Quote, sondern der erwartete Nettogewinn, der von der Auszahlungsquote des Marktes abhängt, auf den sie gesetzt wird. Die Rechnung dazu gehört in den Abschnitt über das Quotenniveau.

Werbung verbietet, nicht verschweigt

Wer für eine ausländische Marke in der Schweiz wirbt, kann mit einer Busse bis CHF 500’000 belangt werden (Art. 131 BGS). Wer dort spielt, sieht vor allem deshalb eine «Gratiswette», weil diese Werbung in der Schweiz gar nicht hätte geschaltet werden dürfen. Das ist der Grund, weshalb solche Werbung meist nur über internationale Werbenetzwerke sichtbar wird und nicht in den Schweizer Medien auftaucht.

Ein- und Auszahlung in der Schweiz: was ankommt, wie schnell und wohin

Wer in der Schweiz wettet, zahlt auf das Spielkonto des Veranstalters ein und lässt sich Gewinne auf ein Konto auf den eigenen Namen auszahlen. Anonyme Auszahlungen oder Auszahlungen in Kryptowährungen gibt es im bewilligten Markt nicht (Art. 50 Abs. 2 VGS). Die Kreditvergabe an Spielende ist verboten (Art. 75 Abs. 1 BGS).

Aufladung des Spielguthabens

Spielguthaben bei Swisslos kann per Online-Zahlungsmöglichkeit oder Einzahlungsschein gekauft werden, mindestens CHF 20 pro Aufladung, höchstens CHF 10’000 innert 30 Tagen. Eine Aufladung ist zudem nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Swisslos bietet unter anderem PostFinance Pay an, wobei die Transaktion direkt in der PostFinance-App bestätigt wird. Welche Zahlungsmittel die Loterie Romande anbietet, ist in deren Bedingungen geregelt und sollte dort vor der Anmeldung geprüft werden.

Auszahlung: Geschwindigkeit und Kosten

Swisslos zahlt Spielguthaben innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis auf ein Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto auf den Namen der spielenden Person aus. Ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden; die Überweisung erfolgt innert 5 bis 10 Arbeitstagen. Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben; Gewinne über CHF 1’000 werden bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Bank- oder Postkonto überwiesen. Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Anders sieht es bei einer «schnellen Auszahlung» aus, die viele ausländische Marken bewerben. Dort geht es oft um Stunden, nicht um Arbeitstage. Das hat einen Preis: Die Identitätsprüfung muss trotzdem stattfinden, und bei einer ausländischen Marke gibt es keine Schweizer Aufsicht, die eine nicht ausgezahlte Forderung durchsetzt. Eine schnelle Auszahlung bei einem nicht bewilligten Anbieter ist darum nicht ein Beweis für Seriosität, sondern oft nur eine Frage der Marge und des Wettbewerbsdrucks.

Was passiert, wenn eine Wette nicht ausgewertet wird

Gewinne, die nicht innerhalb von 26 Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wettauswertung geltend gemacht werden, verfallen zugunsten des Zwecks der Swisslos. Wer eine Auszahlung verweigert bekommt, muss innert 10 Tagen per eingeschriebenem Brief Einsprache erheben. Wer diese Fristen nicht im Auge behält, verliert schlicht den Anspruch.

Sportarten und Turniere: was die Schweizer Wettprogramme tatsächlich führen

Das Wettprogramm eines Schweizer Veranstalters ist nicht «die ganze Welt des Sports», sondern die von der Gespa-Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wetttypen erfasste Auswahl (Art. 25 BGS). Wer auf eine bestimmte Liga oder einen bestimmten Markt setzen will, prüft am schnellsten die aktuelle Version der Liste und das aktuelle Wettprogramm der beiden Veranstalter.

Was auf der Liste steht – und was nicht

Die Gespa-Liste (Stand 10. September 2026) enthält eine breite Auswahl an Sportarten, klassische Wettmärkte (1X2, Über/Unter, Handicaps, Doppelte Chance) und die gängigen internationalen Wettbewerbe. Was nicht erscheint: Wetten auf Eckbälle, Karten oder ähnliche derivative Märkte, ein Esports-Bereich, Wetten auf Wetter, Politik oder TV-Shows. Trainingsläufe sind generell ausgeschlossen, Qualifikationsrunden und Frauen-Wettbewerbe nur, wenn sie auf der Liste stehen. Rangwetten nur, wenn das Ranking über die Teilnahme an einem internationalen Wettbewerb oder das Podium entscheidet.

Veranstaltungen mit überwiegend Minderjährigen

Wettbewerbe, an denen überwiegend Minderjährige teilnehmen, sind nach Art. 25 Abs. 2 BGS vom Wetten ausgeschlossen. Das betrifft vor allem Nachwuchsligen, aber auch einzelne Jugendturniere. Wer auf ein Spiel setzen will, das nicht auf der Liste steht, kann es nicht legal bei einem Schweizer Veranstalter wetten.

Livewetten bei Sporttip

Livewetten sind erlaubt, vor und während des Spiels, und die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis tatsächlich live übertragen wird. Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00; in spielentscheidenden Situationen wie Elfmeter, Rote Karte oder Videoschiedsrichter-Entscheid kann Sporttip Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist ein klarer Schutzmechanismus: Wer eine Wette zu spät platziert, riskiert, dass sie storniert wird, und wer in einer spielentscheidenden Situation wettet, riskiert das gleiche.

Cash-Out: was geht und was nicht

Cash-Out bei Sporttip ist für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten verfügbar, vor Spielbeginn und live, aber nur online und nur als vollständiges Cash-Out ohne Teilauszahlung. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und es besteht keine Garantie, dass Cash-Out für jeden Markt verfügbar ist. Der Cash-Out-Betrag ist tiefer als der mögliche nicht vorzeitige Wettgewinn, hängt vom Stand der Sportereignisse ab und kann vom Veranstalter jederzeit geändert werden.

Wie Sporttip Quoten rundet

Der Gewinnbetrag einer Sporttip-Wette ergibt sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten), und wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Bei einer Wette über 100 Franken zu Quote 2.10 ergibt das 210.00 Franken Bruttogewinn und 110.00 Franken Nettogewinn. Bei 2’105 wäre es 210.50, abgerundet auf 5 Rappen genau wären es 210.50. Die Rundung wirkt klein, fällt aber bei kleineren Einsätzen und höheren Quoten ins Gewicht.

Was bei einer Annullierung passiert

Wird ein Wettereignis abgesagt und nicht innert 48 Stunden nach dem ursprünglichen Beginn nachgeholt (oder im Rahmen eines Turniers), ist die Wette ungültig: Einzelwetten werden zurückbezahlt, in Kombinationswetten erhält die Voraussage Quote 1.00. Das ist eine kundenfreundliche Regelung: Wer eine Kombiwette mit fünf Voraussagen platziert und eine fällt aus, gewinnt mit den anderen vier weiter, falls sie treffen – aber ohne den Multiplikator der ausgefallenen Voraussage.

Reguläre Spielzeit, Verlängerung, Penaltyschiessen

Bei Sporttip umfasst die reguläre Spielzeit die reguläre Spieldauer plus Nachspielzeit, etwa 90 Minuten beim Fussball. Verlängerung und Penaltyschiessen zählen nur, wenn das Wettprogramm darauf hinweist oder sie Gegenstand der Wette sind. Wer auf «nächste Spielzeit» oder «nächste Halbzeit» setzt, sollte im Wettprogramm prüfen, was die jeweilige Wette abdeckt.

Abhängige Wettereignisse und Bet Builder

Bei Sporttip werden voneinander abhängige Wettereignisse derselben Sportveranstaltung nur über die Bet-Builder-Funktion kombiniert. Wer bei einer einzigen Begegnung etwa «Heimsieg» und «über 2.5 Tore» kombinieren will, nutzt den Bet Builder. Nimmt Sporttip irrtümlich eine solche Kombination ohne diese Funktion an, kann der Veranstalter die ganze Kombinationswette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Das ist kein Nachteil für die Spielenden, sondern ein Schutz vor Mehrfachwetten, die in der Auszahlungslogik denselben Effekt hätten wie zwei Einzelwetten zum halben Einsatz.

Schweizer Wettanbieter im 2026: die einzelnen Profile

Swisslos Sporttip – der einzige Anbieter für die Deutschschweiz

Swisslos ist die Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft mit Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Sporttip, gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung über die gemeinsame Durchführung von Geldspielen vom 20. Mai 2019 (IKV 2020). Das Vertragsgebiet umfasst die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG und ZH, den Kanton Tessin und das Fürstentum Liechtenstein. Wer dort wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen, muss aber mindestens 18 Jahre alt sein, einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Vertragsgebiet haben und darf nicht gesperrt sein; jede Person darf sich nur einmal registrieren, und die Daten werden aus dem hochgeladenen Ausweis ausgelesen und gegen Adressdatenbanken geprüft.

Das Sporttip-Angebot ist breit, aber durch die Gespa-Liste begrenzt: klassische 1X2-Märkte, Über/Unter, Handicaps, Livewetten, Systemwetten, Cash-Out und Bet Builder. Sporttip ist die einzige legale Wettoption für die Deutschschweiz. Wer hier spielt, bekommt Gespa-Aufsicht, Spielsperre und Schweizer Steuerrechtssicherheit. Wer hier nicht spielt, hat keine legale Alternative, sondern nur nicht bewilligte ausländische Marken.

Loterie Romande Jouez Sport – die einzige Option für die Romandie

Die Loterie Romande ist die Société de la Loterie de la Suisse Romande mit Sitz in Lausanne und veranstaltet Sportwetten unter dem Namen Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Kontaktadresse ist Avenue de Provence 14, 1001 Lausanne; die Loterie Romande zählt 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende. Wer in einem dieser Kantone wohnt, kann ein Online-Konto eröffnen.

Auch Jouez Sport fällt unter die Gespa-Aufsicht und die Werbebeschränkungen des BGS; Aktionen brauchen die vorgängige Einwilligung der Aufsicht. Im Jahr 2025 erteilte die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande für Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen gegenüber 8 an Swisslos – die höhere Zahl erklärt sich nicht durch Grosszügigkeit, sondern durch das breitere Produktportfolio. Für die Romandie ist Jouez Sport die einzige legale Option.

BetLabel – ohne Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz fehlt

BetLabel ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung; eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft (Art. 4 BGS). Es fehlt eine Aufsicht durch die Gespa, ein Zugang zum Schweizer Ausschlussregister und eine Schweizer Rekursmöglichkeit. Die Domain kann auf der Sperrliste landen, und wer dort spielt, hat keinen Schweizer Schutz und keine Garantie, dass Gewinne tatsächlich ausbezahlt werden.

X3Bet – ohne Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz Tobique

X3Bet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; als Lizenz wird Tobique (Kanada) ausgewiesen, die in der Schweiz keine Kraft hat. Die Marke gehört in dieselbe Kategorie wie die übrigen Offshore-Anbieter: keine Gespa-Aufsicht, keine Schweizer Spielsperre, keine Schweizer Anlaufstelle, Sperrliste möglich. Wer dort spielt, bewegt sich ausserhalb des Schweizer Rechtsraums.

AmunRa – ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen

AmunRa ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Das Marketing setzt auf ein Casino-Erlebnis, was jedoch an der fehlenden Schweizer Aufsicht nichts ändert. Wer dort wettet, hat keinen Zugriff auf das Schweizer Ausschlussregister und keine Garantie, dass Gewinne ausgezahlt werden; die Marke kann jederzeit auf der Sperrliste erscheinen.

22Bet – ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen

22Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Der Anbieter war in der Vergangenheit bei mehreren Regulierungen in Europa Gegenstand von Beanstandungen und taucht regelmässig auf Sperrlisten auf. In der Schweiz hat die Marke keine Aufsicht, keine Spielsperre und keine Schweizer Anlaufstelle; eine allfällige ausländische Lizenz hat hier keine Kraft.

Boomerang Bet – ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen

Boomerang Bet ist eine Marke ohne Schweizer Bewilligung. Diese Offshore-Marke wirbt aktiv mit Bonusaktionen und Krypto-Zahlungen. In der Schweiz hat sie keine Aufsicht, keine Spielsperre und keine Schweizer Anlaufstelle; eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft.

ZotaBet – ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen

ZotaBet ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; eine ausgewiesene Lizenz liegt nicht vor. Die Marke gehört zu den jüngeren Offshore-Marken mit Bonusaktionen und Krypto-Zahlungen. In der Schweiz hat sie keine Aufsicht, keine Spielsperre, keine Schweizer Anlaufstelle; eine Lizenz aus einem anderen Land hat keine Kraft.

BC.Game – ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen

BC.Game ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; eine ausgewiesene Lizenz liegt nicht vor. BC.Game ist vor allem als Krypto-Casino bekannt, wirbt aber auch mit Sportwetten. In der Schweiz hat die Marke keine Aufsicht, keine Spielsperre und keine Schweizer Anlaufstelle; wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz, und eine Lizenz aus einem anderen Land hat in der Schweiz keine Kraft.

BetFury – ohne Schweizer Bewilligung, Lizenz nicht ausgewiesen

BetFury ist eine ausländische Marke ohne Schweizer Bewilligung; eine ausgewiesene Lizenz liegt nicht vor. Auch BetFury ist vor allem als Krypto-Casino bekannt, mit Sportwetten als Zusatzangebot. In der Schweiz hat die Marke keine Aufsicht, keine Spielsperre, keine Schweizer Anlaufstelle; wer dort spielt, spielt ohne Schweizer Schutz.

Quotenniveau und Marge: was eine Quote wirklich bedeutet

Wer «beste Quote» sucht, vergleicht in der Regel zwei oder drei Anbieter auf ein identisches Ereignis und nimmt den höchsten Wert. Was die meisten nicht prüfen: die Marge, also den Teil des Einsatzes, der im Durchschnitt beim Anbieter bleibt. Eine Quote von 2.00 auf beiden Seiten eines Zweier-Marktes (Heim gewinnt, Gast gewinnt) zahlt 100 Franken Einsatz im Erfolgsfall 200 Franken zurück; bei einer Marge von 5 % zahlt der Anbieter im Schnitt 95 Franken zurück und behält 5 Franken. Bei einer Quote von 1.90 auf beiden Seiten sieht es so aus: 1 ÷ (1/1.90 + 1/1.90) ≈ 0.95, also 95 % Auszahlung und 5 % Marge.

Beispielrechnung: Bei einem ausgeglichenen Zweier-Markt mit zwei Quoten 1.90 und 1.90 ergibt sich eine Auszahlungsquote von rund 95 %, was einer Marge von etwa 5 % entspricht. Bei drei Quoten (Heimsieg, Unentschieden, Auswärtssieg) von 2.10, 3.40 und 3.60 liegt die Auszahlungsquote bei rund 90 % und die Marge bei rund 10 %. Bei einer Quote von 1.50 auf beiden Seiten liegt die Auszahlungsquote bei 1 ÷ (1/1.50 + 1/1.50) ≈ 75 % entsprechen, die Marge entsprechend bei rund 25 %. Diese Werte sind Bandbreiten, keine festen Grössen, weil jedes Ereignis eine eigene Marge trägt und die Marge je nach Sportart, Liga und Markt variiert. Was sich zeigt: Je «sicherer» ein Markt aussieht (niedrige Quote), desto höher die Marge und desto weniger Auszahlung pro eingesetzten Franken.

Die Schweizer Veranstalter publizieren ihre Margen nicht offensichtlich; ein Vergleich mit ausländischen Anbietern ist zudem schwierig, weil die Schweizer Veranstalter nur eine geschlossene Auswahl an Wettbewerben anbieten und die ausländischen Anbieter auf den Schweizer Markt keine Rücksicht nehmen. Wer die Marge konkret prüfen will, vergleicht die Quoten eines identischen Ereignisses zwischen den Anbietern und rechnet selbst nach. Die Rechnung ist einfach: Auszahlungsquote = 1 ÷ (1/Quote₁ + 1/Quote₂ + …); Marge = 1 − Auszahlungsquote.

Schweizer Wettanbieter im 2026: häufige Fragen

Welche Wettanbieter besitzen in der Schweiz eine Bewilligung?

In der Schweiz besitzen zwei Veranstalter eine Bewilligung für Sportwetten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die Deutschschweiz, Ticino und Liechtenstein sowie die Loterie Romande mit dem Produkt Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Beide fallen unter die Aufsicht der Gespa. Eine «dritte Schweizer Marke» ist rechtlich nicht vorgesehen.

Welcher Sportwettenanbieter hat die besten Quoten, und woran lässt sich das messen?

Die «beste Quote» lässt sich nur am konkreten Ereignis messen, nicht pauschal. Wer die Quoten vergleichen will, nimmt dasselbe Spiel bei beiden Schweizer Veranstaltern und rechnet die Auszahlungsquote: 1 ÷ (1/Quote₁ + … + 1/Quoteₙ). Eine Auszahlungsquote von 95 % entspricht einer Marge von 5 %. Die Marge ist der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält; sie variiert je nach Sportart, Liga und Markt. Ein Anbieter mit niedrigerer Marge zahlt im Durchschnitt mehr zurück, hat aber kein Aussehen gewonnen, das auf alle Märkte gleich zutrifft.

Welcher Sportwettenanbieter ist der beste, und welche Kriterien zählen dabei?

Die Frage «welcher Anbieter ist der beste» hängt davon ab, was «beste» heisst. Wer in der Deutschschweiz wohnt, hat mit Sporttip die einzige legale Option; wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport die einzige legale Option. Wer nach Quotenniveau, Wettauswahl, Auszahlungsbedingungen oder Spielerschutz vergleicht, vergleicht am konkreten Punkt. Die Kriterien sind: Quotenniveau (Marge), Wettangebot (Marken und Limits), Auszahlungsbedingungen (Dauer, Limits, Kosten), Spielerschutz (Limiten, Sperre, Aufsicht), Steuerbehandlung (Einkommenssteuer und Verrechnungssteuer). Welches Kriterium schwer wiegt, hängt vom Spielverhalten ab.

Wie unterscheiden sich Sporttip und Jouez Sport bei Mindest- und Höchsteinsatz?

Bei Sporttip beträgt der Mindesteinsatz für Einzel- und Kombinationswetten CHF 1, der Höchsteinsatz für eine Einzel- oder Kombinationswette CHF 1’000 und für eine Systemwette CHF 10’000. Swisslos kann die Limiten jederzeit ohne Angabe von Gründen ändern, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Bei Jouez Sport gelten die in den jeweiligen Spielregeln genannten Limiten, die in den Teilnahmebedingungen der Loterie Romande stehen. Vor der ersten Wette sollten die aktuellen Werte geprüft werden, weil sie sich mit neuen Versionen der Spielregeln ändern können.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettseiten?

Die Sperrliste der Gespa umfasst Domains ausländischer Wettanbieter, die in der Schweiz nicht bewilligt sind. Schweizer Internetprovider sperren diese Domains per DNS. Die Liste wird laufend aktualisiert; Ende 2025 umfasste sie 671 Domains. Bei einem Domain-Wechsel («Domain-Hopping») kann der Anbieter die Sperre innert Stunden umgehen; eine Sperrung der Zahlungen findet nicht statt. Die Sperre ändert nichts daran, dass eine Person, die auf einer gesperrten Seite spielt, sich ausserhalb des Schweizer Schutzes bewegt.

Weshalb sind Aktionen bei Swisslos und der Loterie Romande selten und klein?

Gratisspielguthaben und ähnliche Aktionen brauchen in der Schweiz die vorgängige Einwilligung der Gespa (Art. 75 Abs. 2 BGS). Die Aufsicht erlaubt nur, was sie als angemessen prüft; im Jahr 2025 waren es 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos. Dazu kommt, dass die beiden Veranstalter keine Profitorientierung haben, sondern an den kantonalen Zweck und die Stiftung Sportförderung Schweiz ausrichten. Reingewinne aus Sportwetten fliessen in diese Töpfe, nicht in ein Bonusbudget. Wer hier auf einen «100 % Bonus» wartet, wartet vergeblich.

Inhalt erstellt vom Team «Wettstrategiech.com»