Legale Wettanbieter in der Schweiz – wer überhaupt eine Bewilligung hat

Updated Oktober 2026
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Stand: 19. Oktober 2026 – geprüft gegen die Bewilligungs- und Sperrlisten der Gespa sowie die aktuellen Teilnahmebedingungen von Swisslos und Loterie Romande.

Eine menschenleere Altstadtgasse mit steinernen Laubengängen im Abendlicht, die Laternen brennen schon und das Pflaster glänzt feucht.
Swisslos hat ihren Sitz in Basel und veranstaltet Sportwetten gestützt auf die Interkantonale Vereinbarung vom 20. Mai 2019 (IKV 2020).

Die Schweiz ist im internationalen Vergleich ein ungewöhnlicher Wettmarkt. Wer hierzulande eine Sportwette platzieren will, hat im legalen Rahmen nur zwei Anlaufstellen: Swisslos mit dem Produkt Sporttip und die Loterie Romande mit Jouez Sport. Ausländische Marken, Krypto-Anbieter oder Bookies mit «ohne Limit»-Werbung tauchen in der Schweizer Aufsicht schlicht nicht auf. Die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht, führt eine Sperrliste geblockter Domains, und das Geldspielgesetz (BGS) macht das Betreiben einer Schweizer Sportwette ohne Bewilligung strafbar.

Was das für die Wahl unter den Anbietern heisst, was die Sperrliste konkret bedeutet und wohin ein Gewinn fliesst, ordnet diese Seite ein. Sie beschreibt den Markt, wie er rechtlich tatsächlich funktioniert – nicht wie er in Werbung dargestellt wird.

Neue Wettanbieter in der Schweiz – warum es kaum welche gibt

Wer nach «neuen Wettanbietern» für die Schweiz sucht, stösst zuerst auf etwas Ungewohntes: Die Liste ist fast leer. Das hat einen einfachen Grund. Die interkantonale Vereinbarung von 2019 begrenzt die Zahl der Veranstalter, die Sportwetten anbieten dürfen, auf genau zwei. Hinzu kommen die Lotterie Romande und die Swisslos, die beide als Genossenschaften geführt werden. Neue private Anbieter, wie sie in Deutschland, Malta oder Curaçao zahlreich lizenziert werden, haben im Schweizer System keine Bewilligungsgrundlage.

Was sich im Markt bewegt, sind deshalb selten neue Marken – es sind neue Funktionen innerhalb der bestehenden zwei Plattformen. Sporttip hat den Kombiboost ausgebaut, Cash-Out erweitert, die Livewetten-Oberfläche verändert. Jouez Sport hat das Wettprogramm und die Quoten angepasst. Wer ein «neues» Produkt sucht, sucht am ehesten dort, nicht in einer dritten Veranstalterin.

Wer dennoch auf neue Domains stösst, die Schweizer Kunden ansprechen, sollte genauer hinsehen. Häufig handelt es sich um ausländische Anbieter, die mit deutscher oder englischer Lizenz werben. Eine solche Lizenz hat in der Schweiz keine Wirkung, und der Spielerschutz der Gespa greift dort nicht. Wer dort spielt, spielt ausserhalb des Schweizer Rechtsrahmens – mit allen Konsequenzen, die das im Streitfall hat.

Die einzig saubere Antwort auf die Frage «gibt es neue legale Wettanbieter in der Schweiz?» lautet daher: nur die zwei bestehenden, und was sich bei ihnen tut, kann auf den jeweiligen Plattformen direkt verfolgt werden.

Die zehn wichtigsten Anbieter im Vergleich – und was sie in der Schweiz dürfen

Die zwei Schweizer Veranstalter und acht ausländische Marken, die in Werbung und Foren immer wieder auftauchen, im direkten Vergleich. Die Spalte zur Bewilligung trennt klar, wer in der Schweiz offiziell Sportwetten anbieten darf und wer nicht.

Anbieter Bewilligung in der Schweiz Veranstalter / ausgewiesene Lizenz
Swisslos Sporttip Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) SWISSLOS Interkantonale Landeslotterie Genossenschaft, Basel
Loterie Romande Jouez Sport Veranstalterbewilligung und Spielbewilligung (BGS) Société de la Loterie de la Suisse Romande, Lausanne
AmunRa keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
HighFlyBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Rollbit keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
FortuneJack keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
DirectionBet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Playzilla keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Betovo keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert
Boomerang Bet keine Schweizer Bewilligung ausgewiesene Lizenz nicht etabliert

Diese Gegenüberstellung zeigt, was die Gespa-Sperrliste und das BGS praktisch bedeuten: Acht der zehn hier aufgeführten Anbieter dürften in der Schweiz keine Sportwetten anbieten – selbst dann nicht, wenn sie im Ausland eine Lizenz haben. Die Schweizer Bewilligung ist nach Art. 4 BGS auf das Inland begrenzt («gilt nur in der Schweiz»), und umgekehrt gilt eine ausländische Lizenz in der Schweiz nicht.

Für jemanden, der einfach nur wetten will, ist die Konsequenz klar. Wer bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, hat im Streitfall keine Schweizer Anlaufstelle. Die Gespa führt kein Beschwerdeverfahren für sie, das Schweizer Sperrregister gilt dort nicht, und eine Beschwerde bei einer ausländischen Aufsicht ist möglich, aber teuer und oft langwierig.

Markteinordnung – wie viele Wettanbieter es in der Schweiz tatsächlich gibt

Auf den ersten Blick wirkt der Schweizer Wettmarkt klein. Tatsächlich gibt es in der Schweiz nur zwei Anbieter, die legal Sportwetten durchführen dürfen. Wer aber die Werbung in den sozialen Medien, Vergleichsportale und Sportübertragungen anschaut, sieht eine ganz andere Welt – Dutzende Marken werben aggressiv um Schweizer Kunden. Dieser Widerspruch erklärt sich über die Lizenzierung.

In Märkten mit offenem Wettbewerb – Deutschland, Grossbritannien, Teile der EU – konkurrieren dutzende Anbieter um Margen, Quoten und Werbeauftritte. In der Schweiz hat der Gesetzgeber mit dem Geldspielgesetz von 2018 einen anderen Weg gewählt. Grossspiele, also Wetten mit breitem Publikum und hohem Einsatz, werden nur zugelassen, wenn ein gemeinnütziger Zweck verfolgt wird und die Erträge in die Kantone fliessen. Das schliesst kommerzielle Anbieter weitgehend aus.

Die Konsequenz für den Markt ist eine bewusst gewählte Knappheit. Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Bruttospielertrag aus Sportwetten von CHF 169 Mio. aus, ein Rückgang gegenüber 2024. Der Bericht führt das unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurück. Das zeigt: Selbst der etablierte Anbieter arbeitet unter regulatorischen Bedingungen, die das Wachstum begrenzen. Die Idee dahinter ist nicht, einen grossen, profitablen Wettmarkt zu schaffen, sondern einen kontrollierten, dessen Überschüsse in öffentliche Zwecke fliessen.

Was die Markteinordnung für die Wahl unter den Anbietern bedeutet, ist daher weniger eine Frage von «Wer bietet die besten Quoten?» als eine Frage von «Wo ist mein Geld rechtlich geschützt?». Die Antwort auf diese zweite Frage steht seit 2019 fest: nur bei Swisslos und Loterie Romande.

Rechtslage – was das Geldspielgesetz erlaubt und was nicht

Die Schweizer Wettgesetzgebung ruht auf dem Geldspielgesetz (BGS), das seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist und seit dem 1. Januar 2021 von der Gespa, der interkantonalen Geldspielaufsicht in Bern, vollzogen wird. Wichtig ist die Abgrenzung: Die Gespa ist nicht die ESBK. Die ESBK ist die Eidgenössische Spielbankenkommission und beaufsichtigt die Casinos. Für Sportwetten und Lotterien ist die Gespa zuständig.

Eine Bewilligung für Sportwetten braucht zwei Teile: eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung pro Spiel (Art. 21–25 BGS). Beide sind an gemeinnützige Zwecke gebunden und werden nur an sehr wenige Antragsteller vergeben. Die Bewilligung gilt nach Art. 4 BGS ausdrücklich nur in der Schweiz. Wer im Ausland eine Lizenz hat, kann sich in der Schweiz nicht darauf berufen – weder eine deutsche, maltesische noch eine Lizenz aus Curaçao.

Für den Wettenden bedeutet das: Die Frage, ob ein Anbieter «seriös» ist, beantwortet sich in der Schweiz zunächst über die Bewilligung. Ohne Schweizer Bewilligung gibt es keinen Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Verrechnungssteuer-Regelung. Ausländische Lizenzen mögen dort, wo sie ausgestellt werden, ihre Funktion haben – in der Schweiz sind sie für die Frage «ist das legal?» schlicht nicht relevant.

Die Konsequenz ist hart, aber einfach: Wer in der Schweiz Sportwetten platzieren will und dabei den Schutz des BGS geniessen will, hat nur Swisslos und Loterie Romande zur Auswahl. Alle anderen Anbieter fallen ausserhalb dieses Schutzes. Was das im Einzelfall heisst – kein Sperrregister, keine Beschwerdestelle, ausländisches Recht – wird im Abschnitt zu den ausländischen Anbietern noch vertieft.

Spielerschutz – wer in der Schweiz geschützt ist und wer nicht

Der Spielerschutz ist eine der Säulen des Geldspielgesetzes, und er gilt nur dort, wo eine Bewilligung besteht. Für Wetten bei Swisslos und Loterie Romande bedeutet das ein ganzes Bündel von Regeln, die zusammenwirken.

Ein Paar Fussballschuhe hängt an einem Haken in einer ruhigen Umkleide, darunter steht eine Sporttasche auf einer Holzbank.
Bei Swisslos lässt sich der Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage selbst sperren, ohne Aufhebung vor Fristablauf.

Wer sich bei Sporttip online registrieren will, muss mindestens 18 Jahre alt sein und im Vertragsgebiet wohnen – also in einem der deutschsprachigen Kantone, im Tessin oder in Liechtenstein. Die Identität wird über einen hochgeladenen Ausweis geprüft, und gegen Adressdatenbanken abgeglichen. Jede Person darf sich nur einmal registrieren. Das schliesst Mehrfachkonten aus und stellt sicher, dass die Spielsperre wirkt, wenn sie einmal eingetragen ist.

Vor der ersten Wette müssen Spielende Verlustlimiten für einen Tag, eine Woche und 30 Tage setzen. Die Obergrenze liegt bei CHF 9’999 (für unter 21-Jährige bei CHF 1’000). Eine Senkung greift sofort, eine Erhöhung erst nach 72 Stunden. Hinzu kommt eine freiwillige Einzahlungslimite, ebenfalls für 30 Tage. Wer sich selbst sperren will, kann den Zugang produktbezogen für 1 bis 180 Tage ausschalten – ohne Aufhebung vor Fristablauf. Eine unbefristete Spielsperre wird in einem schweizweiten Register eingetragen und gilt auch für Casinos einschliesslich Online-Casinos sowie in Liechtenstein.

Wer eine Spielsperre hinter sich hat, kann sie frühestens nach drei Monaten und nur mit einer spezialisierten Stelle aufheben. Das BGS sieht diese Sperre gegen unverschuldete Verschuldung und Spielsucht vor. Wer ausgeschlossen ist, hat zudem keinen Anspruch auf Einsatz oder Gewinn (Art. 45 BGS) – das klingt hart, ist aber die Konsequenz aus dem Schutzgedanken.

Was die Gespa selbst misst, zeigt eine bemerkenswerte Zahl aus dem Jahr 2025: Bei Testkäufen an Verkaufsstellen wurde in 47.5 Prozent von 200 Versuchen eine Sportwette an Minderjährige verkauft. Der Verkaufsschutz ist also selbst dort, wo er reguliert ist, nicht lückenlos. Wer sein Geld bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung einsetzt, hat noch weniger Schutz – keinen Verkaufsschutz, keine Verlustlimiten, keine Spielsperre, die tatsächlich greift.

Krypto und Anonymität – warum das in der Schweiz nicht funktioniert

Anbieter, die mit Bitcoin, Ethereum oder anderen Kryptowährungen werben, tauchen regelmässig in den Suchergebnissen auf, wenn es um Wettanbieter geht. Die Frage, was das mit der Schweiz zu tun hat, ist schnell beantwortet: nichts.

Das Geldspielgesetz verlangt, dass Gewinne und Spielguthaben auf ein Konto im Namen des Spielenden ausgezahlt werden (Art. 50 Abs. 2 VGS). Anonyme Krypto-Auszahlungen passen nicht in dieses Schema. Die Gespa erkennt nur Bewilligungen aus dem Schweizer System an, und die zwei bewilligten Veranstalter bieten keine Krypto-Zahlungen an. Wer bei einem Krypto-Anbieter spielt, der mit Schweizer Kunden wirbt, tut das ausserhalb des BGS.

Die Konsequenz ist mehrschichtig. Anonym im eigentlichen Sinn ist das Spielen bei einem Krypto-Anbieter nicht: Auch dort wird die Identität bei Auszahlung an eine Börse oder ein Wallet geprüft, und Schweizer Behörden können im Ernstfall Daten anfordern. Was jedoch fehlt, ist die Schweizer Aufsicht. Es gibt keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Spielsperre, die für solche Plattformen gilt, und keine Verrechnungssteuer-Regelung. Wer dort gewinnt, hat zudem das Problem, dass die kantonale Steuerpraxis (etwa im Thurgau) Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen behandelt – unabhängig von der Höhe.

Die Werbung «anonym spielen» ist also auch in der Krypto-Ecke ein Versprechen, das bei genauerer Betrachtung nicht hält, was es verspricht. Wer in der Schweiz legal spielen will, gibt seine Identität an – aber bekommt dafür den Schutz des BGS.

Boni und Gratiswetten – was wirklich geht

Boni und Gratiswetten sind in der Schweiz eng begrenzt. Das BGS verlangt in Art. 75 Abs. 2, dass Gratisspiele und Gratisguthaben der vorherigen Zustimmung der Gespa bedürfen. Im Jahr 2025 hat die Gespa 24 Einwilligungen an die Loterie Romande und 8 an Swisslos erteilt – das ist die Grössenordnung, in der solche Angebote überhaupt möglich sind. Wer als Anbieter «100 % Bonus» oder «Gratiswette ohne Einzahlung» bewirbt, ist im Schweizer System kein zugelassener Veranstalter.

Was Swisslos im Rahmen dieser Bewilligungen anbietet, sind drei klar definierte Mechaniken. Der Sporttip-Kombiboost gilt nur online, für Prematch, Live und Systemwetten mit mindestens vier Voraussagen, jede einzelne zu einer Quote von 1.50 oder höher. Der Bonus auf den Nettogewinn beträgt 5 % bei vier Voraussagen und steigt auf 20 % bei sieben, 40 % bei zehn und 100 % bei fünfzehn solcher Voraussagen. Einsatz und Gewinnerhöhung sind limitiert.

Daneben gibt es Quotenboosts und Profitboosts. Quotenboosts erhöhen die Quote einer einzelnen Prematch-Einzelwette, Profitboosts erhöhen den möglichen Nettogewinn eines definierten Sportereignisses um einen angegebenen Prozentsatz. Beide sind pro Person nur einmal nutzbar, in Einsatz und Erhöhung limitiert, und verfallen bei einem Cash-Out.

Was heisst das für jemanden, der mit einem Bonus rechnet? Im Schweizer System sind Boni kein Marketing-Instrument, mit dem Spieler mitgenommen werden – sie sind regulatorisch genehmigte Ausnahmen, klar definiert in Einsatz, Quote und Auszahlung. Wer einen «Bonus» sucht, sollte die Bedingungen lesen: Welche Quote zählt, wie viele Voraussagen, welche Obergrenze für den Einsatz. Ein Bonus, der nach 4 Voraussagen 5 % gibt, ist nicht dasselbe wie einer, der nach 15 Voraussagen 100 % gibt – die Bedingung ändert das Risiko fundamental.

Ein- und Auszahlungen – Wege, Zeiten und was das Konto damit zu tun hat

Einzahlungen laufen bei Sporttip über das Swisslos-Wallet. Aufgeladen wird per Online-Zahlungsmittel oder Einzahlungsschein, der Mindestbetrag liegt bei CHF 20. In 30 Tagen sind höchstens CHF 10’000 möglich, und ein Kauf ist nur möglich, solange das Wallet-Guthaben CHF 9’999 nicht übersteigt. Diese Obergrenze ist nicht beliebig – sie folgt aus der Logik, dass Gewinne über CHF 1’000 nicht mehr aufs Wallet, sondern direkt aufs Bankkonto gehen (siehe unten).

Als Online-Zahlungsmittel bietet Swisslos PostFinance Pay an. Die Transaktion wird direkt in der PostFinance-App bestätigt. Welche weiteren Zahlungsmittel akzeptiert werden – etwa Kreditkarten, Twint, Banküberweisung – ist Sache der Swisslos-Bedingungen und kann auf der Zahlungsseite geprüft werden.

Bei der Auszahlung gilt: Gewinne bis CHF 1’000 pro Spielbestätigungsquittung werden automatisch dem Wallet gutgeschrieben. Gewinne über CHF 1’000 überweist Swisslos bei bekannter Zahlungsverbindung innert 3 Arbeitstagen auf das Schweizer oder Liechtensteiner Bank- oder Postkonto des Teilnehmers. Eine Auszahlung vom Wallet auf ein Konto im eigenen Namen ist innerhalb von 365 Tagen zweimal gratis; ab der dritten Auszahlung kann eine Kommission von 3 % erhoben werden. Die Überweisung erfolgt in 5 bis 10 Arbeitstagen. Wichtig: Gratisspielguthaben aus Promotionen ist nicht auszahlbar.

Was heisst das für die Geschwindigkeit? Eine Auszahlung ab CHF 1’000 kommt in 3 Arbeitstagen, eine Wallet-Auszahlung in 5 bis 10 Arbeitstagen. Innerhalb des Swisslos-Systems ist das fix – was darüber hinausgeht, sind Bonusbedingungen oder einzelne Spielregeln. Wer in der Schweiz bei einem ausländischen Anbieter spielt, hat diese Sicherheit nicht. Dort hängt die Auszahlungsdauer vom Anbieter selbst ab, von der gewählten Methode und davon, ob die Identitätsprüfung schon durchlaufen ist.

Mobile Nutzung – App und mobile Seite

Sporttip ist über die Swisslos-Plattform erreichbar, sowohl im Browser als auch über mobile Anwendungen. Die Bedienung konzentriert sich auf wenige, klar zugewiesene Bereiche: Sporttip, Lotterien, Spielguthaben, Kontoeinstellungen. Die Einstellung der Limiten ist direkt im Kontobereich zugänglich – wer auf dem Handy eine Verlustlimite anpassen will, geht nicht über einen Support-Weg, sondern erledigt es selbst.

Was die mobile Nutzung in der Schweiz von anderen Märkten unterscheidet, ist die Integration der Schutzfunktionen. Eine Limite zu setzen, ist auf Sporttip genauso Teil der Bedienung wie eine Wette zu platzieren. Das ist regulatorisch verlangt (Art. 87 VGS), aber es prägt auch die Wahrnehmung: Wer in der App unterwegs ist, sieht die eigenen Grenzen mit.

Für Livewetten und Cash-Out ist die mobile Bedienung im Vorteil – das Zeitfenster für eine Cash-Out-Entscheidung ist klein, und der Zugriff über das gespeicherte Login geht schneller als jeder andere Weg. Die Cash-Out-Oberfläche ist in den Wettschein integriert und zeigt den aktuellen Auszahlungsbetrag, wenn die Funktion verfügbar ist.

Wer die mobile Nutzung mit ausländischen Anbietern vergleicht, sollte einen Punkt im Auge behalten: Die Schweizer Anbieter sind in der Funktionalität konservativer, dafür aber regulatorisch vollständig. Wer dort eine App herunterlädt, bekommt ein Produkt, das den Schweizer Regeln entspricht. Wer bei einem Anbieter ohne Bewilligung spielt, hat im Streitfall weder App-Support noch eine Schweizer Beschwerdestelle.

Livewetten und Cash-Out – was Sporttip kann und was nicht

Livewetten sind in der Schweiz erlaubt, vorbehaltlich der Bewilligung des Anbieters. Das BGS enthält keine spezifische Beschränkung auf bestimmte Live-Märkte – die Gespa legt fest, welche Veranstaltungen live bewettet werden dürfen. Bei Sporttip heisst das: Livewetten sind verfügbar, und die Wette gilt unabhängig davon, ob das Ereignis live übertragen wird. Wer also eine Wette platziert, ohne den Livestream zu sehen, ist genauso gebunden wie jemand, der das Spiel verfolgt.

Eine Eigenheit von Sporttip-Livewetten: Wetten, die nach dem tatsächlichen Eintreffen des Wettausgangs platziert werden, zählen mit Quote 1.00. In spielentscheidenden Situationen – Elfmeter, Rote Karte, Videoschiedsrichter-Entscheid – kann Swisslos Wetten mit Quote 1.00 werten. Das ist kein Zufall, sondern eine Schutzklausel gegen verzögert platzierte Wetten auf bereits entschiedene Situationen.

Cash-Out bei Sporttip gibt es für Einzel-, Kombinations- und Langzeitwetten, vor Spielbeginn und live, aber nur bei Online-Wetten und nur als vollständiges Cash-Out – eine Teilauszahlung ist nicht möglich. Ein ausgeführtes Cash-Out lässt sich nicht rückgängig machen, und Swisslos muss Cash-Out nicht für jeden Markt garantieren. Der Cash-Out-Betrag liegt immer unter dem möglichen Wettgewinn, wenn man die Wette durchlaufen lässt, und kann von Swisslos jederzeit geändert werden.

Die Frage «wann lohnt sich Cash-Out?» hat keine pauschale Antwort. Wer eine Wette vor dem Ende absichert, gibt einen Teil des Gewinns ab, um das Risiko zu eliminieren. Wer auf den Schlusspfiff wartet, läuft das volle Risiko. Cash-Out ist ein Werkzeug – nützlich, wenn die Spielsituation kippt, teuer, wenn sie nur wackelt.

Wettarten und Quoten – wie Marge und Quote zusammenhängen

Wer Quoten verschiedener Anbieter vergleicht, vergleicht in Wirklichkeit Margen. Die Quote eines Marktes ist das, was der Anbieter auszahlt; die Differenz zwischen 100 % und der Summe der reziproken Quoten aller möglichen Ausgänge ist die Marge – also der Anteil, den der Anbieter im Durchschnitt behält.

Ein einfaches Beispiel: Bei einem Fussballspiel Heimsieg 1.90, Unentschieden 3.40, Auswärtssieg 4.20 ergibt die Auszahlungsquote 1 / (1/1.90 + 1/3.40 + 1/4.20) etwa 0.93, also 93 %. Die Marge liegt bei 7 %. Bei einem Anbieter mit dünnerer Marge bekommt man mehr zurück, im Durchschnitt und über viele Wetten hinweg. Genau das ist der Mechanismus, der die Frage «welcher Anbieter hat die besten Quoten?» überhaupt sinnvoll macht.

Innerhalb des Schweizer Markts gibt es dazu eine ehrliche Einschränkung: Da es nur zwei Anbieter gibt, ist der Quotenvergleich darauf beschränkt. Ein Vergleich mit ausländischen Anbietern ist möglich, aber er setzt voraus, dass man dort überhaupt wetten darf – und das darf man in der Schweiz nicht legal, wenn keine Bewilligung vorliegt.

Die Wettarten, die Sporttip anbietet, sind Einzelwetten, Kombiwetten, Systemwetten und Langzeitwetten. Kombinationen aus voneinander abhängigen Ereignissen derselben Sportveranstaltung sind nur über die Bet-Builder-Funktion erlaubt; nimmt Swisslos eine solche Kombination irrtümlich an, kann sie die ganze Wette für ungültig erklären und den Einsatz zurückerstatten. Systemwetten wie Heinz oder Yankee kombinieren mehrere Voraussagen in einem Wettschein – die Mechanik ist dieselbe wie in anderen Märkten, die mögliche Auszahlung multipliziert sich über die Einzelquoten, gleichzeitig steigt das Risiko, weil jede Voraussage treffen muss.

Der Gewinnbetrag bei Sporttip berechnet sich aus Einsatz mal Quote, bei Kombinationen aus Einsatz mal Gesamtquote (dem Produkt der Einzelquoten). Das Ergebnis wird zuerst auf zwei Nachkommastellen aufgerundet, dann auf 5 Rappen genau abgerundet. Eine kleine Rechenregel mit grosser Wirkung: Wer viele Wetten mit kleinen Quotenunterschieden vergleicht, sollte die Marge kennen, nicht die Spitzenquote. Eine hohe Quote in einem Markt kann mit einer hohen Marge in einem anderen einhergehen – und über das Jahr gerechnet entscheidet die Marge, nicht die Einzelquote.

Ein Rechenbeispiel zur Marge

Wer mit einem Monatsbudget von CHF 1’000 spielt und es auf einem Markt mit zwei Ausgängen zu gleichen Quoten von 1.90 / 1.90 setzt, kann mit einer einfachen Rechnung überschlagen, was im Durchschnitt übrig bleibt.

Die Auszahlungsquote eines Zweiwege-Markts mit zwei identischen Quoten von 1.90 beträgt 1 / (1/1.90 + 1/1.90), also etwa 0’526. Das ist tief – bei einem Markt mit zwei gleich grossen, gleich wahrscheinlichen Ausgängen würde eine «faire» Bewertung bei Quote 2.00 liegen und die Auszahlungsquote bei 1.00. Mit Quote 1.90 auf beiden Seiten liegt die Marge bei rund 47 %, der Anbieter behält also im Durchschnitt etwa 47 Cent pro Franken Einsatz.

Über das ganze Budget von CHF 1’000 ergibt das einen erwarteten Verlust von etwa CHF 470 – das ist nicht das, was ein einzelner Spieler in einem Monat verliert, sondern der statistische Durchschnitt über sehr viele solcher Wetten. Ein einzelner Spieler kann mit einer Quote 1.90-Wette gewinnen und seinen Einsatz verdoppeln; er kann auch verlieren. Über die Masse gleicht sich das aus, und das Ergebnis ist der erwartete Verlust.

Was heisst das konkret? Wer sein Monatsbudget von CHF 1’000 vollständig in Märkten mit 47 % Marge umsetzt, verliert im statistischen Mittel fast die Hälfte davon. Bei Märkten mit tieferer Marge – etwa 5 bis 7 % auf grossen Fussballmärkten – ist der erwartete Verlust entsprechend kleiner. Die Marge ist die einzige Zahl, die das Ergebnis eines Wettbudgets über die Zeit tatsächlich bestimmt; die einzelnen Gewinne und Verluste gleichen sich aus.

Sportarten und Wettbewerbe – was bewettet werden darf

Die Gespa führt eine Liste der bewilligten Sportarten, Wettbewerbe und Wettarten. Diese Liste ist abschliessend: Was nicht draufsteht, darf in der Schweiz nicht bewettet werden. Das hat unmittelbare Konsequenzen für die Frage, was überhaupt auf Sporttip und Jouez Sport verfügbar ist.

Qualifikationsrunden sind nur dann bewettbar, wenn sie auf der Liste stehen. Damenwettbewerbe sind nur dann verfügbar, wenn sie auf der Liste stehen. Ranglistenwetten sind nur dann erlaubt, wenn die Rangliste tatsächlich über die Qualifikation für einen internationalen Wettbewerb oder über das Podium entscheidet. Trainingsläufe sind grundsätzlich nicht bewettbar. Ecken- und Kartenmärkte sowie ein Esports-Bereich erscheinen auf der Liste nicht.

Was heisst das für die Praxis? Wer auf Eckbälle wetten will, sucht bei Sporttip vergebens – nicht weil Sporttip die Quote vergessen hat, sondern weil der Markt in der Schweiz nicht bewilligt ist. Wer auf Esports wetten will, findet in der Schweiz kein legales Angebot: Esports erscheint nicht auf der Gespa-Liste, also gibt es keine bewilligte Wette darauf. Wer dennoch bei einem Anbieter ohne Schweizer Bewilligung spielt, der Esports anbietet, bewegt sich ausserhalb des BGS.

Veranstaltungen, an denen überwiegend Minderjährige beteiligt sind, sind vom Wettangebot ausgeschlossen (Art. 25 Abs. 2 BGS). Das gilt für Juniorenligen, teils für Nachwuchsturniere und für einzelne Jugendmeisterschaften. Die Gespa-Liste setzt das konkret um, indem sie die erlaubten Wettbewerbe benennt.

Was die Spielerinnen und Spieler in der Schweiz davon haben, ist ein klareres, aber auch engeres Wettprogramm als in Märkten mit offener Lizenzierung. Wer mit vielen exotischen Märkten liebäugelt, hat im Schweizer System schlicht keinen Zugang – und wer den Zugang dennoch sucht, landet bei Anbietern ohne Bewilligung.

Grundlagen des Schweizer Wettmarkts

Die Schweizer Wettgesetzgebung folgt einer eigenen Logik. Sie ist nicht primär an einem funktionierenden Markt mit vielen Anbietern orientiert, sondern an der Frage, welche Form von Wetten mit dem öffentlichen Interesse vereinbar ist. Das Geldspielgesetz definiert dazu drei Kategorien: Lotterien, Geschicklichkeitsspiele und Grossspiele. Sportwetten fallen als Grossspiele unter die strengsten Regeln.

Ein leerer Fussballplatz mit weissen Linien von oben gesehen im Morgenlicht, am Rand stehen zwei Tore und eine Reihe Pappeln.
Die Loterie Romande veranstaltet Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone und zählt 2'350 Verkaufsstellen in der Westschweiz.

Die Grossspiel-Definition hängt an drei Merkmalen: einem breiten Teilnehmerkreis, einem hohen Einsatz oder Gewinn und einer grossen Zahl von Spielmöglichkeiten. Alle drei treffen auf Sportwetten zu, weshalb sie unter den strengen Regime des BGS stehen. Die Konsequenz: Bewilligungen werden nur an Anbieter vergeben, die gemeinnützige Zwecke verfolgen und deren Erträge in die Kantone fliessen. Kommerzielle Anbieter fallen durch.

Die Aufsicht führt die Gespa, die interkantonale Geldspielaufsicht mit Sitz in Bern. Sie ist Nachfolgerin der früheren Comlot und wurde mit dem Geldspielkonkordat per 1. Januar 2021 operativ. Ihre Aufgaben umfassen die Bewilligung, die Aufsicht über die bewilligten Veranstalter und die Führung der Sperrliste. Die Gespa ist nicht die ESBK – die ESBK beaufsichtigt die Spielbanken, nicht die Lotterien und Sportwetten.

Für jemanden, der die Grundlagen verstehen will, ist die wichtigste Zahl die zur Verteilung der Erträge. Nach der IKV 2020 werden 50 % des Reingewinns aus den übrigen Spielen nach ständiger Bevölkerungszahl und 50 % nach Spieleinsätzen auf die Vereinbarungskantone verteilt. Hinzu kommt die Spielsuchtabgabe: 0.5 % des Bruttospielertrags aus Lotterien und Sportwetten – 2025 waren das CHF 3’863’790. Das Geld, das nicht als Gewinn ausgeschüttet wird, fliesst also in gemeinnützige Zwecke und in die Prävention. Das ist der Grund, warum der Schweizer Markt so klein ist, wie er ist.

Sperrliste und ausländische Anbieter – was die Gespa blockt

Die Gespa führt eine Sperrliste geblockter Domains ausländischer Wettanbieter. Schweizer Telekommunikationsanbieter blocken diese Domains auf DNS-Ebene. Die Liste wurde am 3. September 2019 erstmals veröffentlicht und umfasste Ende 2025 insgesamt 671 Domains. Geblockte Domains werden innerhalb von Stunden ersetzt – ein Vorgehen, das die Gespa als Domain-Hopping bezeichnet und explizit benennt, etwa bei Interwetten und Bet-at-Home; bet365 ist ebenfalls auf der Liste.

Wer als Schweizer Spieler auf eine geblockte Domain zugreifen will, stösst auf eine Meldung. Die Sperre ist technisch einfach zu umgehen, rechtlich aber eindeutig: Wer einen geblockten Anbieter aktiv nutzt, bewegt sich ausserhalb des Schutzes des BGS. Es drohen keine Konsequenzen für den Spieler, aber es gibt auch keine Schweizer Anlaufstelle im Streitfall.

Ausländische Anbieter können in der Schweiz beworben werden – und genau das ist der Kern des Problems. Werbung für in der Schweiz nicht bewilligtes Glücksspiel ist nach Art. 74 Abs. 3 BGS verboten und wird nach Art. 131 BGS mit einer Busse von bis zu CHF 500’000 bestraft. Verstösse gegen das Verbot, ohne Bewilligung ein Grossspiel anzubieten, werden mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe, bei gewerbsmässigem Handeln bis zu 5 Jahren, geahndet (Art. 130 BGS).

Die Konsequenz für die Anbieter ohne Bewilligung ist hart: Sie können in der Schweiz nicht legal operieren, sie werden geblockt, ihre Werbung ist verboten. Für jemanden, der sich für die Auswahl unter den Anbietern interessiert, bedeutet das: Wer in der Liste auftaucht, sollte verstehen, warum – und welche Konsequenzen das für den eigenen Schutz hat.

Besteuerung von Wettgewinnen

Gewinne aus in der Schweiz bewilligten Grossspielen sind bis zum Steuerfreibetrag pro Einzelgewinn einkommenssteuerfrei. Der Freibetrag wird auf Bundesebene ab dem 1. Januar 2026 auf CHF 1’071’000 festgelegt; 2025 lag er noch bei CHF 1’070’400. Die kantonalen Freibeträge weichen ab, weshalb die Faustregel «je nach Kanton» gilt – nie eine einzelne kantonale Zahl, sondern immer der Vorbehalt, dass das kantonale Recht massgeblich ist.

Oberhalb des Freibetrags wird die Verrechnungssteuer fällig: Der Veranstalter zieht 35 % vom Gewinn ab. Die Steuer kann über die Einkommenssteuererklärung zurückgefordert werden, indem der Gewinn ordnungsgemäss deklariert wird. Für die meisten Spielerinnen und Spieler ist die Frage der Verrechnungssteuer akademisch – die allermeisten Einzelgewinne liegen weit unter dem Freibetrag, und es fällt weder Einkommenssteuer noch Verrechnungssteuer an.

Was die Besteuerung von Gewinnen aus ausländischen Anbietern angeht, gilt: Die Verrechnungssteuer wird nicht erhoben, weil der ausländische Anbieter keine Schweizer Verrechnungssteuer abführt. Die kantonale Steuerpraxis ist aber unterschiedlich. Thurgau etwa behandelt Gewinne aus ausländischen Grossspielen als voll steuerbares Einkommen, unabhängig von der Höhe. In anderen Kantonen ist die Praxis milder oder nicht abschliessend geregelt. Wer bei einem ausländischen Anbieter spielt, sollte sich bei einem Steuerberater oder der kantonalen Steuerverwaltung erkundigen.

Eine Schweizer Wettsteuer auf den Einsatz gibt es nicht. Wer von einer «Wettsteuer» liest, die in anderen Märkten erhoben wird, darf sie nicht mit der Schweizer Rechtslage verwechseln. Die einzige Abgabe, die in der Schweiz auf sportwetten gelegt wird, ist die Spielsuchtabgabe von 0.5 % des Bruttospielertrags – und die zahlt der Veranstalter, nicht der Spieler.

Wettanbieter im Portrait

Swisslos Sporttip

Swisslos, mit Sitz in Basel, ist die interkantonale Landeslotterie-Genossenschaft für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Sporttip. Die Genossenschaft handelt gestützt auf die interkantonale Vereinbarung von 2019, die IKV 2020, und ist einer der zwei Veranstalter, die in der Schweiz Sportwetten anbieten dürfen.

Die Plattform deckt Einzel-, Kombi-, System- und Langzeitwetten ab, mit klar definierten Einsatzgrenzen: Mindestens CHF 1 pro Einzel- oder Kombiwette, maximal CHF 1’000 pro Einzel- oder Kombiwette und CHF 10’000 pro Systemwette. Swisslos kann diese Limiten jederzeit und ohne Angabe von Gründen anpassen, und eine Wette über der Limite wird nicht angenommen. Livewetten sind verfügbar, Cash-Out nur als vollständiges Cash-Out, und Swisslos muss Cash-Out nicht für alle Wetten anbieten.

Die Limits, die ein Spieler setzen kann, sind Teil der Spielregeln: Verlustlimiten für 1, 7 und 30 Tage (Obergrenze CHF 9’999, für unter 21-Jährige CHF 1’000), eine freiwillige Einzahlungslimite für 30 Tage, eine selbst gewählte Spielsperre von 1 bis 180 Tagen, und die Möglichkeit der unbegrenzten Spielsperre mit Eintrag im schweizweiten Register. Die Erhöhung einer Limite greift erst nach 72 Stunden, die Senkung sofort.

Im Geschäftsbericht 2025 weist Swisslos einen Bruttospielertrag aus Sportwetten von CHF 169 Mio. aus, ein Rückgang um 7 % gegenüber 2024. Das ist die erste Abnahme seit Inkrafttreten des BGS und wird vom Bericht unter anderem auf neue Limitierungsmassnahmen im Vertrieb über Verkaufsstellen zurückgeführt. Das Bild, das sich daraus ergibt, ist das eines Anbieters, der sein Wachstum an regulatorische Vorgaben anpasst, nicht an Marktanteile.

Wer Sporttip nutzt, bekommt den vollen Schutz des BGS: Spielsperre, Verlustlimiten, Auszahlung auf das eigene Konto, Beschwerdemöglichkeit bei der Gespa, und die übliche Schweizer Praxis bei Gewinnen und Steuern. Wer einen breiteren Markt sucht – mehr Wettarten, mehr Live-Optionen, mehr internationale Ligen –, wird bei Sporttip nicht fündig, weil das System diese Breite nicht hergibt.

Loterie Romande Jouez Sport

Die Loterie Romande, mit Sitz in Lausanne, ist die interkantonale Lotterie-Genossenschaft für die sechs Westschweizer Kantone Freiburg, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura. Die Sportwetten laufen unter dem Namen Jouez Sport. 2’350 Verkaufsstellen in der Westschweiz und 221 Mitarbeitende – das ist die Grösse, mit der die Loterie Romande operiert.

Wie Sporttip ist auch Jouez Sport durch das BGS reguliert und einer der zwei bewilligten Veranstalter. Wer in einem der sechs Westschweizer Kantone wohnt, kann sich online registrieren und an Jouez Sport teilnehmen; wer in einem anderen Kanton wohnt, kann es nicht – die interkantonale Aufteilung ist bindend. Das gilt auch für die Spielregeln: Spielsperre, Verlustlimiten, Auszahlung auf das eigene Konto, alles greift hier wie bei Sporttip.

Im Vergleich zu Sporttip fällt auf, dass die Westschweiz mit 2’350 Verkaufsstellen ein dichteres Vertriebsnetz hat, gemessen an der Bevölkerung. Die Online-Präsenz ist über die Plattform jeux.loro.ch erreichbar; sie deckt das Wettprogramm, die Spielregeln und die Spielsuchtprävention ab.

Wer in der Romandie wohnt, hat mit Jouez Sport den vollen Schutz des BGS. Wer aus der Deutschschweiz stammt und in der Westschweiz spielen will, kann das nicht, weil die Vertragsgebiete getrennt sind. Wer in der Deutschschweiz wohnt und über die Sprachgrenze hinweg ein Konto eröffnen will, scheitert an der Adressprüfung.

AmunRa

Amunra gehört zu den ausländischen Anbietern, die in Werbung und Vergleichsportalen regelmässig auftauchen. Eine Schweizer Bewilligung liegt nicht vor. Eine ausgewiesene Lizenz aus einem anderen Land ist im Forschungsmaterial nicht etabliert. Was das in der Schweiz bedeutet: kein Zugang zum Schweizer Sperrregister, keine Schweizer Beschwerdestelle, keine Verrechnungssteuer-Regelung. Die Domain kann auf der Gespa-Sperrliste landen, wie es bei vielen ausländischen Anbietern bereits geschehen ist.

Wer dort spielt, tut das auf eigenes Risiko. Die Lizenz, die AmunRa im Ausland haben mag, hat in der Schweiz keine Wirkung. Für Spieler in der Schweiz heisst das: Wer im Streitfall Hilfe sucht, wendet sich an eine ausländische Aufsicht – mit den Kosten, der Sprachbarriere und der Langwierigkeit, die das mit sich bringt.

HighFlyBet

HighFlyBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Das gleiche Muster: keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, keine Schweizer Beschwerdestelle, Domain möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste. Wer in der Schweiz wettet, hat hier den Schutz des BGS nicht.

Rollbit

Rollbit fällt in die gleiche Kategorie: ausländischer Anbieter, keine Schweizer Bewilligung, ausgewiesene Lizenz nicht etabliert. Was in der Schweiz gilt, ist die Sperrliste und die fehlende Anlaufstelle bei Streit. Wer dort spielt, hat zudem das Problem der Besteuerung: Gewinne aus ausländischen Grossspielen werden kantonal unterschiedlich behandelt, im Thurgau etwa als voll steuerbares Einkommen.

FortuneJack

FortuneJack bewirbt Kryptowährungen und gehört zu den Anbietern, die mit «anonym spielen»-Versprechen auftreten. In der Schweiz hat das keine Grundlage – das BGS verlangt die Auszahlung auf ein Konto im eigenen Namen, anonyme Krypto-Auszahlungen passen nicht in dieses Schema. Keine Schweizer Bewilligung, keine Schweizer Aufsicht, keine Verrechnungssteuer.

DirectionBet

DirectionBet ist ein weiterer ausländischer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Auch hier: keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, Domain möglicherweise geblockt, keine Schweizer Beschwerdestelle. Das Muster ist dasselbe wie bei den anderen genannten Anbietern.

Playzilla

Playzilla erscheint in der Werbung für Schweizer Kunden, ohne eine Schweizer Bewilligung zu haben. Die ausgewiesene Lizenz ist nicht etabliert. In der Schweiz gilt: Sperrliste möglich, keine Schweizer Anlaufstelle, und die Besteuerung von Gewinnen folgt den kantonalen Regeln für ausländische Grossspiele.

Betovo

Betovo ist ein weiterer Anbieter ohne Schweizer Bewilligung. Keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz, möglicherweise auf der Gespa-Sperrliste. Wer in der Schweiz spielt, hat dort den Schutz des BGS nicht.

Boomerang Bet

Boomerang Bet schliesst die Reihe der hier aufgeführten ausländischen Anbieter ab. Keine Schweizer Bewilligung, keine ausgewiesene Lizenz mit Wirkung in der Schweiz. Die Bewertung ist identisch mit der der anderen genannten Anbieter: kein Schweizer Schutz, keine Schweizer Beschwerdestelle, kantonale Besteuerung der Gewinne.

Häufig gestellte Fragen

Welche Wettanbieter sind in der Schweiz erlaubt?

In der Schweiz dürfen nur zwei Veranstalter Sportwetten anbieten: Swisslos mit dem Produkt Sporttip für die deutschsprachigen Kantone, das Tessin und Liechtenstein, sowie die Loterie Romande mit Jouez Sport für die sechs Westschweizer Kantone. Beide benötigen eine Veranstalterbewilligung und eine Spielbewilligung nach dem Geldspielgesetz und werden von der Gespa beaufsichtigt. Ausländische Lizenzen aus Malta, Curaçao oder Deutschland haben in der Schweiz keine Wirkung.

Wie viele Wettanbieter mit Schweizer Bewilligung gibt es, und für welche Kantone gelten sie?

Es gibt genau zwei Veranstalter mit Schweizer Bewilligung. Swisslos Sporttip deckt die Kantone AG, AI, AR, BE, BL, BS, GL, GR, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, UR, ZG, ZH, das Tessin und Liechtenstein ab. Loterie Romande Jouez Sport ist für die Kantone FR, GE, JU, NE, VD und VS zuständig. Wer in einem anderen Kanton wohnt, kann sich nur beim Veranstalter des eigenen Vertragsgebiets registrieren.

Welche Wettanbieter sind seriös, und woran lässt sich eine Schweizer Bewilligung erkennen?

Eine Schweizer Bewilligung erkennt man an der Aufsicht durch die Gespa. Beide bewilligten Veranstalter, Swisslos und Loterie Romande, sind in der Schweiz tätig und unterliegen dem Geldspielgesetz. Ausländische Lizenzen – ob aus Malta, Curaçao oder Deutschland – sind in der Schweiz nicht anerkannt. Wer die Bewilligung prüfen will, sucht auf der Webseite der Gespa oder direkt auf den offiziellen Webseiten der beiden Anbieter nach den Angaben zur Bewilligung.

Was bedeutet die Sperrliste der Gespa für ausländische Wettanbieter?

Die Gespa führt eine Sperrliste von Domains ausländischer Anbieter, die in der Schweiz geblockt werden. Ende 2025 umfasste die Liste 671 Domains, darunter bekannte Namen wie Interwetten, Bet-at-Home und bet365. Die Sperre funktioniert auf DNS-Ebene und kann technisch umgangen werden, ist aber rechtlich eindeutig: Wer einen geblockten Anbieter aktiv nutzt, bewegt sich ausserhalb des BGS. Wer dort spielt, hat keine Schweizer Beschwerdestelle und keine Verrechnungssteuer-Regelung.

Welcher Wettanbieter hat die besten Quoten, und was sagt eine Quote über die Marge des Anbieters aus?

Innerhalb der Schweiz ist der Quotenvergleich auf zwei Anbieter beschränkt – Sporttip und Jouez Sport. Die Quote eines Marktes sagt unmittelbar etwas über die Marge: Je höher die Quote, desto tiefer die Marge und desto mehr wird im Durchschnitt zurückbezahlt. Bei einem Zweiwege-Markt mit Quoten von 1.90 / 1.90 liegt die Auszahlungsquote bei rund 52 %, die Marge also bei etwa 47 %. Wer über das Jahr gerechnet spielt, verliert mit hoher Marge mehr als mit tiefer.

Inhalt erstellt vom Team «Wettstrategiech.com»