Cookie-Richtlinie – Wettstrategiech.com
Wer auf Wettstrategiech.com Strategien prüft, soll dabei selbst möglichst wenig beobachtet werden, und so sparsam ist auch die Technik. Cookies sind kleine Textdateien, die der Browser auf dem Gerät ablegt; ähnlich arbeiten Local Storage, Session Storage und Zählpixel. Diese Richtlinie zeigt, was die Website davon einsetzt, wozu und wie lange.
Drei Gruppen
Die Cookies der Website lassen sich in drei Gruppen teilen: notwendige, die immer laufen, Komfort- und Statistik-Cookies, die eine Zustimmung brauchen, und Cookies fremder Dienste, für die deren Anbieter zuständig sind.
Notwendig
Notwendig sind Cookies, ohne die sich die Seiten nicht zuverlässig ausliefern lassen. Sie halten die Sitzung, verteilen Anfragen auf die Server, sichern Formulare gegen Missbrauch und speichern, wie im Banner entschieden wurde. Sitzungs-Cookies enden mit dem Browser; die Entscheidung im Banner bleibt höchstens zwölf Monate bestehen.
Komfort und Statistik
Komfort-Cookies merken sich Einstellungen wie die Sprache oder die zuletzt benutzten Rechner. Statistik-Cookies erfassen Seitenaufrufe, damit die Redaktion weiss, welche Beiträge gelesen werden. Beide Gruppen werden nur nach Zustimmung im Banner aktiv. IP-Adressen werden gekürzt, ein Profil über mehrere Websites hinweg entsteht nicht. Werbe-Cookies zur Profilbildung gibt es bei Wettstrategiech.com nur bei ausdrücklicher Wahl im Banner.
Fremde Dienste
Eingebettete Videos oder Karten können eigene Cookies setzen. Sie unterliegen den Datenschutzhinweisen ihrer Anbieter, bei denen auch ein Widerspruch eingelegt werden muss.
Wahl ändern, Cookies blockieren
Wer anders entscheiden will, öffnet über «Cookie-Einstellungen» in der Fusszeile die Auswahl erneut. Daneben können alle gängigen Browser Cookies sperren oder löschen:
- Chrome: support.google.com/chrome/answer/95647
- Firefox: support.mozilla.org/de/kb/cookies-und-website-daten-in-firefox-loeschen
- Safari: support.apple.com/de-ch/guide/safari/sfri11471/mac
- Edge: support.microsoft.com/de-ch/microsoft-edge
Wurden notwendige Cookies gelöscht, erscheint das Banner erneut, und einzelne Funktionen sind kurz eingeschränkt.
Recht und Aufsicht
Die Grundlage bildet Art. 45c lit. b des Fernmeldegesetzes (FMG, SR 784.10): Eine Bearbeitung auf dem Endgerät ist zulässig, wenn die Person über Vorgang und Zweck informiert wird und sie ablehnen kann. Gehören Personendaten dazu, gilt zugleich das revDSG (SR 235.1), seit dem 1. September 2023 in der revidierten Fassung. Bei Aufrufen aus der Europäischen Union kann die DSGVO hinzutreten. Für Anzeigen zuständig ist der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) in Bern; die Datenschutzerklärung enthält weitere Angaben zu Personendaten.
Stand: 19. Oktober 2026.
Inhalt erstellt vom Team «Wettstrategiech.com»
